Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

PAYMAXX – Move Your Money  |  Stand: Januar 2025

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsgegenstand
  3. Verkauf von POS-Geräten
  4. Vermietung von POS-Geräten
  5. Wartung & Serviceverträge
  6. Zahlungsabwicklung & Gebühren
  7. Preise & Zahlungsbedingungen
  8. Lieferung & Installation
  9. Gewährleistung & Haftung
  10. Datenschutz
  11. Laufzeit & Kündigung
  12. Schlussbestimmungen
§ 1

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Paymaxx (nachfolgend „PAYMAXX") und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") im Bereich des Vertriebs, der Vermietung, der Wartung und des Betriebs von Point-of-Sale-Systemen (POS-Geräten) sowie der damit verbundenen Zahlungsdienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3 Entgegenstehende oder abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, PAYMAXX stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn PAYMAXX in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung vorbehaltlos erbringt.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB.

§ 2

Vertragsgegenstand

2.1 PAYMAXX bietet folgende Leistungen an:

2.2 Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, dem Auftragsbestätigungsschreiben sowie ggf. einem gesonderten Servicevertrag.

§ 3

Verkauf von POS-Geräten

Vertragsschluss

3.1 Angebote von PAYMAXX sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Kaufvertrag kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch PAYMAXX oder durch die Erbringung der Leistung zustande.

Eigentumsvorbehalt

3.2 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von PAYMAXX. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Er ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.

3.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Auftraggeber verpflichtet, PAYMAXX unverzüglich zu benachrichtigen.

Gefahrübergang

3.4 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an den Auftraggeber oder eine von ihm benannte Person übergeben wurde oder die Ware das Lager von PAYMAXX verlassen hat.

§ 4

Vermietung von POS-Geräten

4.1 Bei Mietverträgen verbleibt das Eigentum an den POS-Geräten stets bei PAYMAXX. Der Auftraggeber erhält das Recht zur zeitlich befristeten, nicht übertragbaren Nutzung der Geräte gemäß dem vereinbarten Verwendungszweck.

4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gemieteten Geräte:

4.3 Reparaturen und technische Veränderungen an den Mietgeräten dürfen nur durch von PAYMAXX autorisiertes Personal vorgenommen werden.

4.4 Bei Verlust oder Diebstahl eines Mietgerätes ist der Auftraggeber verpflichtet, den Zeitwert des Gerätes zu erstatten sowie PAYMAXX und die zuständigen Behörden unverzüglich zu informieren.

Die Mietgebühren werden monatlich im Voraus fällig, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist.

§ 5

Wartung & Serviceverträge

Leistungsumfang

5.1 Wartungs- und Serviceverträge umfassen je nach vereinbartem Paket folgende Leistungen:

Reaktionszeiten

5.2 PAYMAXX verpflichtet sich, bei gemeldeten Störungen folgende Reaktionszeiten einzuhalten:

Pflichten des Auftraggebers

5.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass PAYMAXX-Mitarbeitern für Wartungsarbeiten der erforderliche Zugang zu den Geräten und Systemen gewährt wird. Verweigert der Auftraggeber den Zugang, entfallen die vereinbarten Reaktionszeiten.

5.4 Schäden durch unsachgemäße Bedienung, Fremdeinwirkung, höhere Gewalt oder Einsatz nicht autorisierter Software sind vom Wartungsvertrag ausgeschlossen und werden gesondert in Rechnung gestellt.

§ 6

Zahlungsabwicklung & Transaktionsgebühren

Allgemeines

6.1 Soweit PAYMAXX Leistungen der Zahlungsabwicklung erbringt oder vermittelt, erfolgt dies auf Basis der jeweiligen Vereinbarungen mit dem zugrunde liegenden Zahlungsdienstleister. PAYMAXX handelt dabei als technischer Dienstleister und Vermittler.

Transaktionsgebühren

6.2 Für die Abwicklung von Kartenzahlungen und anderen elektronischen Zahlungsvorgängen fallen Transaktionsgebühren an, die sich aus dem jeweiligen Preisblatt oder der individuellen Vereinbarung ergeben. Diese setzen sich in der Regel zusammen aus:

6.3 Transaktionsgebühren werden monatlich abgerechnet und per SEPA-Lastschrift oder Überweisung eingezogen, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Pflichten des Auftraggebers

6.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die POS-Geräte ausschließlich für legale Transaktionen zu nutzen und die Regelwerke (Scheme Rules) der akzeptierten Kartennetzwerke einzuhalten.

6.5 Bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, erhöhter Chargeback-Quote oder Verstoß gegen Scheme Rules ist PAYMAXX berechtigt, den Zahlungsverkehr vorübergehend zu sperren und den Auftraggeber zu informieren.

Hinweis: PAYMAXX ist kein Zahlungsinstitut im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG). Die Lizenzierung der Zahlungsabwicklung erfolgt durch den jeweiligen Acquiring-Partner.

§ 7

Preise & Zahlungsbedingungen

7.1 Alle Preise verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben.

7.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen, sofern im Einzelvertrag keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist.

7.3 Bei Zahlungsverzug ist PAYMAXX berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Pauschale von 40 Euro gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu erheben. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

7.4 PAYMAXX behält sich vor, bei anhaltenden Zahlungsrückständen die Erbringung von Leistungen zu suspendieren, bis der Rückstand vollständig beglichen ist.

7.5 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 8

Lieferung & Installation

8.1 Liefertermine und Installationstermine sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, unverbindliche Angaben.

8.2 PAYMAXX ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Auftraggeber zumutbar ist.

8.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für die Installation notwendige Infrastruktur (Stromversorgung, Internetanschluss, geeigneter Aufstellungsort) rechtzeitig bereitzustellen. Verzögerungen, die aus dem Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten von PAYMAXX.

8.4 Nach erfolgter Installation ist der Auftraggeber verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Geräte zu prüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich zu melden.

§ 9

Gewährleistung & Haftung

Gewährleistung

9.1 PAYMAXX leistet Gewähr dafür, dass die gelieferten Geräte bei Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung für Kaufverträge mit Unternehmern (§ 438 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 BGB).

9.2 Mängel, die durch unsachgemäße Behandlung, Überspannungsschäden, Fremdeingriffe oder äußere Einflüsse entstanden sind, sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Haftungsbeschränkung

9.3 PAYMAXX haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

9.4 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PAYMAXX nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf den Wert des betreffenden Einzelauftrags.

9.5 PAYMAXX haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Umsatzausfälle oder sonstige Vermögensfolgeschäden, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

9.6 Eine weitergehende Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.

§ 10

Datenschutz

10.1 PAYMAXX verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses sowie zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten, insbesondere gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und c DSGVO.

10.2 Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (z. B. Weitergabe an Zahlungsdienstleister, Lieferdienste) oder gesetzlich vorgeschrieben.

10.3 Im Rahmen der Zahlungsabwicklung werden Transaktionsdaten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (§ 257 HGB, § 147 AO) für die Dauer von 10 Jahren aufbewahrt.

10.4 Der Auftraggeber hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß den Bestimmungen der DSGVO.

10.5 Für weitergehende Informationen zum Datenschutz verweist PAYMAXX auf die gesonderte Datenschutzerklärung, die auf der Website unter paymaxx.de/datenschutz abrufbar ist.

Sofern PAYMAXX im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, wird eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.

§ 11

Laufzeit & Kündigung

11.1 Serviceverträge und Mietverträge werden für die im Einzelvertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen. Sofern keine Laufzeit vereinbart ist, gilt eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

11.2 Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende schriftlich gekündigt wird.

11.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für PAYMAXX insbesondere vor, wenn:

11.4 Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (Brief oder E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur).

§ 12

Schlussbestimmungen

12.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von PAYMAXX, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

12.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.

12.4 PAYMAXX ist berechtigt, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen zu ändern. Der Auftraggeber wird über Änderungen per E-Mail informiert. Widerspricht der Auftraggeber der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die neuen AGB als akzeptiert.

12.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses selbst.

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Stand: Januar 2025  ·  Diese AGB ersetzen alle vorherigen Versionen.

Hinweis: Dieses Dokument stellt einen rechtlichen Entwurf dar. Eine Prüfung durch einen zugelassenen Rechtsanwalt wird empfohlen.